Gesetzliche Änderungen
Published by Albino Di Carlo on
Was die neuen Verordnungen bedeuten
Am 01. Januar 2020 traten FIDLEG, FINIG und die neuen Verordnungen in Kraft. Als Aus- und Weiterbildungspartner im Finanzdienstleistungssektor verfolgen wir diese Entwicklungen sehr genau.
Mit dem Inkrafttreten der Verordnungen werden neue Regeln für den Kundenschutz und für die Beratungssicherheit für Finanzdienstleister wirksam. Sie umfassen Bestimmungen zur Erfüllung von Verhaltensregeln, zur Dokumentation und Rechenschaft, Transparenz und Sorgfalt bei Kundenaufträgen sowie zur Vermeidung von Interessenkonflikten.
Die Durchsetzung der neuen Bestimmungen delegiert der Regulator zurück an die Branche. Die Finanzdienstleister müssen individuell sicherstellen, dass ihre Kundenberatenden über die notwendige Erfahrung, Kenntnisse und eine ausreichende Ausbildung verfügen.
Für den Geschäftsalltag von Kundenberatenden bedeutet dies, dass sie bei Beratungen in Bezug auf Finanzdienstleistungen explizit deren Angemessenheit und Eignung überprüfen und dokumentieren. Hat der Kunde Kenntnisse und Erfahrung und versteht er die Risiken, so gilt eine Beratung als angemessen. Ist der Kunde dazu zusätzlich zu seiner Risikobereitschaft und -fähigkeit befragt worden, ist das Assessment des Kunden vollständig.
Die Einhaltung der neu erlassenen Richtlinien wird direkt von der FINMA überprüft. Welche Kriterien dabei angewendet werden sollen, konnte die FINMA bisher noch nicht erläutern. Das Bankenberatungszentrum bleibt hier am Ball und informiert zu gegebener Zeit.
Hier kommt die Zertifizierung der Kundenberatenden ins Spiel. Es ist unserer Meinung nach anzunehmen, dass die FINMA die nach SAQ/ISO Vorgaben vorgenommene Personenzertifizierung als Überwachungsmöglichkeit akzeptiert. Dank der standardisierten Vorgehensweise eignet sie sich besonders gut.
Die Swiss Association for Quality (SAQ) hat aber ebenfalls noch nicht konkret auf die Inkraftsetzung der neuen Richtlinien reagiert. Auch hier halten wir Sie auf dem Laufenden.