Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Schulungs- und Beratungsdienstleistungen, die durch die bbz st.gallen ag (nachstehend bbz) erbracht werden. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Kunden und dem bbz. Vorbehalten bleiben abweichende individuelle Vereinbarungen. Im Kontext der SAQ-Zertifizierungen kommt zusätzlich das Prüfungsreglement der SAQ zur Anwendung.


1. Seminare, Lehrgänge und Workshops sowie Dienstleistungen rund um die SAQ-Zertifizierung (in der Folge „Veranstaltungen“ genannt), die öffentlich angeboten werden

1.1 Anmeldung
Anmeldungen erfolgen über das Anmeldeformular oder per E-Mail. Mit dem Abschicken der Anmeldung anerkennen die Teilnehmenden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Anmeldungen werden schriftlich bestätigt und in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

1.2 Abmeldungen / Umbuchungen durch Teilnehmende
Abmeldungen / Umbuchungen, die mehr als 30 Tage vor der Veranstaltung schriftlich angezeigt werden, sind kostenfrei. Bei Meldungen, die später als 30 Tage vor der Veranstaltung bei der bbz eintreffen sowie bei fehlender Abmeldung oder frühzeitigem Abbruch der Teilnahme wird der ganze Veranstaltungspreis (inkl. allenfalls anfallende Stornierungskosten wie beispielsweise Hotelkosten) in Rechnung gestellt. Bereits bezogene Lehrmittel werden in jedem Fall in Rechnung gestellt. Die Kosten entfallen, wenn eine Vertretung / Ersatz gestellt wird. Bei Austritt aus einem laufenden Lehrgang besteht kein Anspruch auf die teilweise oder volle Rückzahlung der Kurskosten.

Bei Abmeldungen / Umbuchungen von SAQ Zertifizierungsprüfungen Kundenberater Bank (schriftlich und mündlich) gelten folgende Bedingungen:

  • Abmeldungen / Umbuchungen innerhalb von 30 Tagen und 11 Arbeitstagen vor dem Prüfungsdatum:
    pro TN CHF 300.–
  • Abmeldungen / Umbuchungen innerhalb von 10 Arbeitstagen vor dem Prüfungsdatum ohne Arztzeugnis:
    pro TN voller Preis
  • Abmeldungen / Umbuchungen innerhalb von 10 Arbeitstagen vor dem Prüfungsdatum mit Arztzeugnis:
    pro TN CHF 300.–

1.3 Absagen durch die bbz
Fällt eine Referentin / Assessorin oder ein Referent / Assessor aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen kurzfristig aus und die Veranstaltung muss abgesagt werden, wird zeitnah ein Ersatztermin festgelegt. Sollte dieser Termin für eine teilnehmende Person nicht wahrnehmbar sein, wird die Veranstaltungsgebühr nicht fällig.
Bei einer zu geringen Anzahl Anmeldungen wird die Veranstaltung abgesagt oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Ein Anspruch auf Schadenersatz für die angemeldeten Teilnehmenden entsteht dadurch nicht.

1.4 Durchführung
Die Leistungen der bbz basieren auf den publizierten Beschreibungen gemäss Webseite. Wir behalten uns vor, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit dadurch der Kern der vereinbarten Veranstaltung nicht berührt wird. Ursprünglich vorgesehene Referentinnen / Referenten, Assessorinnen / Assessoren oder Veranstaltungsbetreuerinnen / -betreuer dürfen im Bedarfsfall zum Beispiel bei Erkrankung durch andere Personen, die adäquat qualifiziert sind, ersetzt werden. Ersatzansprüche aufgrund solcher Änderungen sind ausgeschlossen.

1.5 Abrechnung / Zahlung / Verzug
Die Rechnungsstellung erfolgt mit Ende der Veranstaltung. Der Betrag wird innert 30 Tagen zur Zahlung fällig. Wird der Betrag nicht fristgerecht beglichen folgt eine 1. Zahlungserinnerung mit 10-tägiger Zahlungsfrist. Ab der 2. Zahlungserinnerung wird eine Mahngebühr von CHF 50.– erhoben.

1.6 Mehrwertsteuer
Standardisierte und öffentlich zugängliche Ausbildungsleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Falls Beherbergungs- und Verpflegungskosten entstehen, werden diese in der Abrechnung gesondert ausgewiesen, was zum Vorsteuerabzug berechtigt. Eine Änderung der Praxis der eidgenössischen Steuerverwaltung bleibt vorbehalten.


2. Veranstaltungen, Beratungsleistungen sowie Dienstleistungen
(in der Folge „Projekt“ genannt), die kundenspezifisch angeboten werden

2.1 Offerte
Die bbz erstellt für Projekte ein Angebot, in dem die zu erbringenden Leistungen beschrieben und die Kosten dargestellt werden. Das Vertragsverhältnis wird durch eine gegengezeichnete Offerte oder Zusage begründet. Wenn eine Bestimmung in unserem Angebot ungültig oder nicht durchführbar ist oder nach der Annahme ungültig oder nicht durchführbar wird, bleiben alle anderen Bestimmungen des Angebots weiterhin gültig und wirksam.

2.2 Verschiebung / Annullation
Bestätigte Termine können ohne Kostenfolge bis 90 Tage vor der vereinbarten Leistungserbringung verschoben oder annulliert werden, anderenfalls wird die Leistung wie folgt in Rechnung gestellt:

bis 90 Tage vor DurchführungVerschiebungkostenlos
Annullationkostenlos
89 bis 60 Tage vor DurchführungVerschiebung10%
Annullation30%
59 bis 30 Tage vor DurchführungVerschiebung10%
Annullation50%
29 Tage oder weniger vor DurchführungVerschiebung10%
Annullation100%

Bei Verschiebung und Annullation erfolgt die Verrechnung jeweils auf den betroffenen Einsatztagen. Verschiebungen auf unbestimmte Zeit gelten als Absage.

Vorbehalten bleibt in jedem Falle die Weiterverrechnung der bereits angefallenen Kosten für Konzeption, Entwicklung sowie Stornierungskosten für Leistungen Dritter (z.B. Lehrmittel, Hotelkosten, externe Referentinnen / Referenten, Assessorinnen / Assessoren sowie Beraterinnen / Berater).

Die bbz verpflichtet sich zur Einhaltung der vereinbarten Termine. Ursprünglich vorgesehene Referentinnen / Referenten, Assessorinnen / Assessoren oder Veranstaltungsbetreuerinnen / -betreuer dürfen im Bedarfsfall, zum Beispiel bei Erkrankung, durch andere Personen, die adäquat qualifiziert sind, ersetzt werden. Bei aussergewöhnlichen Ereignissen (Unfall, Krankheit, Verhinderung der Anreise durch höhere Gewalt u.a.) kann die Leistungserbringung verschoben werden. In diesen Fällen vereinbaren die Vertragsparteien Ersatztermine und regeln die Kostenfolgen kulant. Ersatzansprüche aufgrund solcher Änderungen sind ausgeschlossen.

2.3 Abrechnung
Die Abrechnung der Leistungen der bbz erfolgt nach Abschluss des Projekts. Bei längeren Projekten können Zwischenabrechnungen vereinbart werden. Die Rechnungen werden in der vereinbarten Währung innert 30 Tagen zur Zahlung fällig. Wird der Betrag nicht fristgerecht beglichen, folgt eine 1. Zahlungserinnerung mit 10-tägiger Zahlungsfrist. Ab der 2. Zahlungserinnerung wird eine Mahngebühr von CHF 50.– erhoben.

2.4 Steuern und Abgaben
Individuell auf die Bedürfnisse von Kundinnen und Kunden in der Schweiz zugeschnittene Angebote unterliegen der schweizerischen Mehrwertsteuer. Diese ist in den offerierten Preisen in der Regel nicht inbegriffen. Die in den Leistungen von Hotels und anderen Lieferantinnen und Lieferanten enthaltene Mehrwertsteuer wird der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber weiterverrechnet und in der Rechnung offen ausgewiesen. Dienstleistungen, deren Verwertung im Ausland erfolgt, unterliegen als Exportleistung nicht der schweizerischen Mehrwertsteuer. Allfällig anfallende Steuerlasten sind von der ausländischen Auftraggeberin oder dem Auftraggeber zu tragen. Die angebotenen Preise verstehen sich exklusive aller Steuern und Abgaben ausserhalb der Schweiz.


3. Generelle Bestimmungen für Veranstaltungen und Projekte

3.1  Dokumentationen / Urheberrechtlicher Schutz
Sämtliche ausgehändigten Unterlagen der bbz sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung und / oder Weitergabe an Dritte, ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der bbz, sind unzulässig. Die Rechte an Unterlagen und Konzepten verbleiben in jedem Fall bei der bbz.

3.2  Sorgfalt / Diskretion
Die bbz verpflichtet sich, sämtliche Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und in hoher Qualität auszuführen. Die bbz verpflichtet sich zudem, bei der Leistungserbringung bekannt gewordene geschäftliche Geheimnisse, Strategien u.a. weder Dritten zugänglich zu machen noch in irgendeiner Form zu benutzen. Die Mitarbeitenden der bbz unterstehen den Bestimmungen über das Bankgeheimnis nach schweizerischem Recht.

3.3  Datenschutz
Die bbz nimmt den Schutz der persönlichen Daten der Teilnehmenden sehr ernst. Die Daten werden vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie gemäss Datenschutzerklärung behandelt. Persönliche Daten, die im Rahmen einer Zusammenarbeit übermittelt werden, werden ausschliesslich für die Abwicklung der Veranstaltung oder des Projekts und zur Auswertung und Weiterverwendung im Zusammenhang mit der Leistungserbringung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten notwendig ist oder die Teilnehmenden ausdrücklich eingewilligt haben.

2.4  Haftung
Die bbz haftet für keinerlei Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch ihre Leistungserbringung entstehen, es sei denn, diese Schäden wurden durch die bbz oder deren Mitarbeitende vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die Haftung für Personen- und Sachschäden während Veranstaltungen oder Projekten des bbz ist ausgeschlossen.

2.5  Gerichtsstand
Gerichtsstand ist St. Gallen. Es gilt schweizerisches Recht.

2.6  Gültigkeit
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ab Oktober 2024 in Kraft und ersetzen sämtliche vorgängigen Bestimmungen.

St. Gallen, im Oktober 2024
Bankenberatungszentrum, bbz st.gallen ag